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   BVerwG, 12.03.1982 - 4 B 217.81   

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https://dejure.org/1982,5993
BVerwG, 12.03.1982 - 4 B 217.81 (https://dejure.org/1982,5993)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1982 - 4 B 217.81 (https://dejure.org/1982,5993)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1982 - 4 B 217.81 (https://dejure.org/1982,5993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen Nichtbeiziehung von Unterlagen bezüglich der Straßenführung durch das Gericht - Verpflichtung der Behörde zur Vermeidung von Schäden an der Gebäudesubstanz wegen einer U-Bahnunterführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1982 - 4 B 217.81
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich vielmehr auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde in bezug auf die von der Verwaltung gefundene Lösung die maßgebenden abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend erkannt hat und ob sie - auf der Grundlage des zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung der von der Planung - positiv und negativ - betroffenen Belange eingehalten hat (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [64]).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76

    Planfeststellungsverfahren - Planauslegung - Informationszweck - Auslegung von

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1982 - 4 B 217.81
    Welche Planunterlagen danach ausgelegt werden müssen, läßt sich nicht generell sagen, sondern bestimmt sich nach den jeweiligen Notwendigkeiten des Einzelfalles (so Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 68.76 - in Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 7 für das Fernstraßenrecht; für das Planungsrecht des Personenbeförderungsgesetzes gilt nichts anderes).
  • BVerwG, 23.02.1962 - VII B 21.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1982 - 4 B 217.81
    Denn durch § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO soll - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat - sichergestellt werden, daß der Sachverhalt so umfassend wie möglich aufgeklärt wird und daß nicht nur die aktenverwaltende Behörde, sondern auch der Staatsbürger von allen Vorgängen Kenntnis erlangen und diese zur Grundlage des Vorbringens in dem Rechtsstreit machen kann (vgl. Beschluß vom 23. Februar 1962 - BVerwG VII B 21.61 - in BVerwGE 14, 31; Beschluß vom 9. November 1962 - BVerwG VII B 91.62 - in BVerwGE 15, 132).
  • BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 93.78

    Anwendung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1982 - 4 B 217.81
    Verfahrensmängel, die gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zur Zulassung der Revision führen können, sind jedoch nur solche Mängel, die dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaften (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 177).
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1982 - 4 B 217.81
    Denn durch § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO soll - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat - sichergestellt werden, daß der Sachverhalt so umfassend wie möglich aufgeklärt wird und daß nicht nur die aktenverwaltende Behörde, sondern auch der Staatsbürger von allen Vorgängen Kenntnis erlangen und diese zur Grundlage des Vorbringens in dem Rechtsstreit machen kann (vgl. Beschluß vom 23. Februar 1962 - BVerwG VII B 21.61 - in BVerwGE 14, 31; Beschluß vom 9. November 1962 - BVerwG VII B 91.62 - in BVerwGE 15, 132).
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